Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 27.01.1965

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.01.1963 - VI C 191.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,3122
BVerwG, 29.01.1963 - VI C 191.62 (https://dejure.org/1963,3122)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1963 - VI C 191.62 (https://dejure.org/1963,3122)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1963 - VI C 191.62 (https://dejure.org/1963,3122)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,3122) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.01.1965 - VI C 191.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1153
BVerwG, 27.01.1965 - VI C 191.62 (https://dejure.org/1965,1153)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1965 - VI C 191.62 (https://dejure.org/1965,1153)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1965 - VI C 191.62 (https://dejure.org/1965,1153)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,1153) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bezug des Stichtag gem. § 6 Abs. 1 G 131 auf § 6 Abs. 2 G 131 bei Beamten - Nachschieben von Rechtsgründen durch Verwaltungsgerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.01.1955 - I C 59.54
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1965 - VI C 191.62
    Freilich darf durch ein solches "Nachschieben" von Rechtsgründen durch die Verwaltungsgerichte der Verwaltungsakt nicht in seinem Wesen und Ausspruch geändert und der Kläger nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt werden (vgl. auch BVerwGE 1, 12 [BVerwG 24.09.1953 - I C 51/53] [13]; 1, 311 [313]; 8, 46 [54]).

    Zudem genügt nach BVerwGE 1, 311 (313) [BVerwG 13.01.1955 - I C 59/54] die Möglichkeit für den Kläger, im Berufungsverfahren zu dem entscheidenden Tatsachenstoff Stellung zu nehmen.

    Im übrigen hatte der Kläger im Sinne von BVerwGE 1, 311 (313) [BVerwG 13.01.1955 - I C 59/54] Gelegenheit, zu dem streitigen Sachverhalt im Berufungsverfahren Stellung zu nehmen; zudem entspricht das Verfahren des Oberverwaltungsgerichts wegen der von ihm selbst durchgeführten Zeugen- und Parteivernehmung, auf der seine Würdigung in tatsächlicher Hinsicht beruht, auch prozeßökonomischen Grundsätzen.

  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1965 - VI C 191.62
    Hier ist in dem Urteil des Verwaltungsgerichts insbesondere verkannt, daß aus der unanfechtbaren Bejahung des Vorliegens einer Regelnorm - hier des § 6 Abs. 1 G 131 - nicht ohne weiteres darauf geschlossen werden kann, daß damit gleichzeitig unanfechtbar auch das Vorliegen der Ausnahmenorm zu dieser Regelnorm - hier des § 6 Abs. 2 G 131 - verneint worden sei; vgl. die ähnliche in BVerwGE 13, 99 [BVerwG 10.10.1961 - VI C 123/59] für das Verhältnis der Absätze 1 und 2 des § 109 BBG behandelte Interessenlage.
  • BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56

    Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1965 - VI C 191.62
    Freilich darf durch ein solches "Nachschieben" von Rechtsgründen durch die Verwaltungsgerichte der Verwaltungsakt nicht in seinem Wesen und Ausspruch geändert und der Kläger nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt werden (vgl. auch BVerwGE 1, 12 [BVerwG 24.09.1953 - I C 51/53] [13]; 1, 311 [313]; 8, 46 [54]).
  • BVerwG, 24.09.1953 - I C 51.53

    Allgemeine Grundsätze des Verfahrensrechts - Voraussetzungen für die Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1965 - VI C 191.62
    Freilich darf durch ein solches "Nachschieben" von Rechtsgründen durch die Verwaltungsgerichte der Verwaltungsakt nicht in seinem Wesen und Ausspruch geändert und der Kläger nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt werden (vgl. auch BVerwGE 1, 12 [BVerwG 24.09.1953 - I C 51/53] [13]; 1, 311 [313]; 8, 46 [54]).
  • BVerwG, 08.05.1958 - IV C 108.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1965 - VI C 191.62
    Abgesehen davon, sind die Verwaltungsgerichte grundsätzlich berechtigt, bei ihrer Rechtskontrolle auch Rechtsvorschriften heranzuziehen, auf welche die Verwaltungsbehörde sich selbst nicht berufen hat; so schon der Beschluß des erkennenden Senats vom 8. September 1961 - BVerwG VI CB 35.60 - unter Hinweis auf BVerwGE 7, 17, [BVerwG 08.05.1958 - IV C 108/57] den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1956 - BVerwG III B 113.55 - (DÖV 1956 S. 411), das Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. April 1959 (MDR 1959 S. 878 [BSG 21.04.1959 - 6 RKa 20/57] - Leitsatz -) und auch Ule, Erl.
  • BSG, 21.04.1959 - 6 RKa 20/57
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1965 - VI C 191.62
    Abgesehen davon, sind die Verwaltungsgerichte grundsätzlich berechtigt, bei ihrer Rechtskontrolle auch Rechtsvorschriften heranzuziehen, auf welche die Verwaltungsbehörde sich selbst nicht berufen hat; so schon der Beschluß des erkennenden Senats vom 8. September 1961 - BVerwG VI CB 35.60 - unter Hinweis auf BVerwGE 7, 17, [BVerwG 08.05.1958 - IV C 108/57] den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1956 - BVerwG III B 113.55 - (DÖV 1956 S. 411), das Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. April 1959 (MDR 1959 S. 878 [BSG 21.04.1959 - 6 RKa 20/57] - Leitsatz -) und auch Ule, Erl.
  • BVerwG, 08.09.1961 - VI CB 35.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1965 - VI C 191.62
    Abgesehen davon, sind die Verwaltungsgerichte grundsätzlich berechtigt, bei ihrer Rechtskontrolle auch Rechtsvorschriften heranzuziehen, auf welche die Verwaltungsbehörde sich selbst nicht berufen hat; so schon der Beschluß des erkennenden Senats vom 8. September 1961 - BVerwG VI CB 35.60 - unter Hinweis auf BVerwGE 7, 17, [BVerwG 08.05.1958 - IV C 108/57] den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1956 - BVerwG III B 113.55 - (DÖV 1956 S. 411), das Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. April 1959 (MDR 1959 S. 878 [BSG 21.04.1959 - 6 RKa 20/57] - Leitsatz -) und auch Ule, Erl.
  • BVerwG, 18.04.1956 - III B 113.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1965 - VI C 191.62
    Abgesehen davon, sind die Verwaltungsgerichte grundsätzlich berechtigt, bei ihrer Rechtskontrolle auch Rechtsvorschriften heranzuziehen, auf welche die Verwaltungsbehörde sich selbst nicht berufen hat; so schon der Beschluß des erkennenden Senats vom 8. September 1961 - BVerwG VI CB 35.60 - unter Hinweis auf BVerwGE 7, 17, [BVerwG 08.05.1958 - IV C 108/57] den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1956 - BVerwG III B 113.55 - (DÖV 1956 S. 411), das Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. April 1959 (MDR 1959 S. 878 [BSG 21.04.1959 - 6 RKa 20/57] - Leitsatz -) und auch Ule, Erl.
  • BVerwG, 19.11.1971 - VII C 31.70

    Freie Entfaltung der Persönlichkeit - Grundrechtlicher Schutz einer

    Grundsätzlich muß das Berufungsgericht in der Sache selbst entscheiden; es darf ausnahmsweise zurückverweisen, wenn eine der Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO vorliegt, aber es muß auch dann nicht zurückverweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1965 - BVerwG VI C 191.62 - ebenso Beschluß vom 17. Oktober 1968 - BVerwG IV B 217.67 -).
  • BVerwG, 19.04.1967 - VI C 25.65

    Rechtsmittel

    Die Verwaltungsgerichte sind grundsätzlich nicht darauf beschränkt, die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts allein auf Grund der ihm von der Verwaltungsbehörde gegebenen Begründung zu überprüfen; sie sind vielmehr befugt, zu seiner Rechtfertigung auch andere rechtliche Erwägungen als die Verwaltungsbehörde anzustellen (vgl. Urteile vom 27. Januar 1965 - BVerwG VI C 191.62 - und vom 27. Oktober 1966 - BVerwG II C 13.64 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 17.10.1968 - IV B 217.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

    Sie ist, wie das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt entschieden hat (vgl. etwa Urteil vom 27. Januar 1965 - BVerwG VI C 191.62 -), in ihrer Voraussetzung unzutreffend, daß nämlich der rechtsuchende Bürger hinsichtlich der Tatfragen zwei Tatsacheninstanzen beanspruchen könne.
  • BVerwG, 08.05.1967 - VI C 1.67

    Gewährung von Beihilfen für Aufwendungen für Krankheit und den Todesfall der

    Denn die Gerichte haben die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes, hier die Gewährung einer Beihilfe in Höhe von 829,- DM und die darin liegende Ablehnung einer weiteren Beihilfe, unter jedem rechtlichen (und tatsächlichen) Gesichtspunkt zu prüfen, auch soweit der Verwaltungsakt nicht darauf gestützt ist, sofern der Verwaltungsakt dadurch weder in seinem Wesen und Ausspruch geändert noch der Betroffene in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1965 - BVerwG VI C 191.62 - unter Hinweis auf BVerwGE 8, 46 und mit weiteren Nachweisen); das ist hier offensichtlich nicht der Fall.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht